Der grösste Rechtsbruch der Schweizer Finanzgeschichte – FINMA handelt illegal, zerstört Vertrauen und unseren Finanzplatz

Was am 19. März 2023 geschah, war kein Rettungsakt – es war ein Staatsstreich im Namen der Finanzaufsicht.
Während die Schweiz schlief, löschte die FINMA mit einem Federstrich 16,5 Milliarden Franken an Anlegervermögen – rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt. Ein beispielloser Angriff auf Eigentumsrechte, Rechtsstaat und Vertrauen in die Schweiz als Finanzplatz.

Der Tag, an dem das Gesetz ausser Kraft gesetzt wurde

Ohne gesetzliche Grundlage, ohne vertragliche Notwendigkeit, gestützt auf eine verfassungswidrige Notverordnung, ordnete die FINMA an, dass sämtliche AT1-Anleihen der Credit Suisse wertlos seien. Nicht weil die Bank zahlungsunfähig war – im Gegenteil: das Gericht bestätigt, dass kein Viability Event eingetreten war. Die Credit Suisse war hinreichend kapitalisiert, erfüllte alle regulatorischen Eigenmittelanforderungen – und wurde trotzdem enteignet.

Die FINMA berief sich auf Artikel aus dem Bankengesetz und dem FINMAG, die schlicht nicht passten – so das Urteil.
Sie schuf sich ihre eigene Rechtsgrundlage, indem sie sich vom Bundesrat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Notverordnung schreiben liess – ein juristischer Taschenspielertrick, den das Gericht nun als verfassungswidrig entlarvt hat.

Ein Machtapparat komplett ausser Kontrolle

Diese Behörde, die angeblich „den Finanzmarkt schützt“, agiert längst ausserhalb jeder Kontrolle. Sie entscheidet nach Gutdünken, manipuliert Märkte, enteignet Investoren und stellt sich über Recht, Verfassung und Eigentum. Was sich FINMA nennt, ist in Wahrheit ein bürokratischer Machtapparat, der sich selbst überlebt hat.

Das Urteil aus St. Gallen ist ein Erdbeben – und der erste Riss in einer Fassade, die längst bröckelt. Denn wer die Urteilsbegründung liest, erkennt: Die FINMA hat das Eigentumsrecht (Art. 26 BV) gebrochen, gegen die Verfassung (Art. 184/185 BV) verstossen und ohne klare gesetzliche Grundlage gehandelt. Das ist nicht Überforderung – das ist rechtswidriges Handeln einer staatlichen Behörde.

Milliardenrisiko für Steuerzahler – und niemand übernimmt Verantwortung

Jetzt drohen Milliardenforderungen – entweder gegen den Bund oder gegen die UBS. Und wer trägt die Verantwortung? Niemand. Karin Keller-Sutter spricht von einem „tragischen Missverständnis“. Die FINMA schweigt. Und die Politiker hoffen, dass die Öffentlichkeit wieder vergisst, was hier wirklich passiert ist: Eine Enteignung ohne Gesetz, eine Rettung ohne Legitimation, eine Finanzaufsicht, die sich selbst zur Exekutive erhoben hat. Was ist nur los in unserem Land?

Das Ende des Vertrauens – und der Anfang des Widerstands

Was die FINMA hier angerichtet hat, ist mehr als ein juristischer Fehltritt. Es ist ein Verrat an der Schweiz. Ein Verrat an jedem Anleger, Unternehmer und Steuerzahler, der glaubte, dieser Staat respektiere Recht und Eigentum. Wenn Behörden Gesetze brechen dürfen, um sich selbst zu retten, ist der Rechtsstaat tot – und der Finanzplatz mit ihm.

Die FINMA muss radikal reorganisiert werden: Ihre Macht beschnitten, ihre Kompetenzen neu definiert, ihre Führung ausgetauscht. Denn wer einmal das Gesetz beugt, um 16 Milliarden zu vernichten, wird es wieder tun.

Fazit: Wake up, Switzerland!

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist kein Ende – er ist der Anfang. Er beweist schwarz auf weiss, was viele längst ahnten: Die FINMA handelt nicht im Interesse der Schweiz, sondern im Interesse ihrer eigenen Macht.

Jetzt ist der Moment, an dem Bürger, Investoren und Medien nicht mehr wegsehen dürfen.

Wake up, Switzerland. Wenn wir jetzt schweigen, wird das nächste Gesetz schon morgen wieder über Nacht geändert. Diesmal vielleicht nicht „nur“ für 16 Milliarden. Diesmal vielleicht für das Vertrauen in die Schweiz selbst.

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FINMA – Der Staat im Staat, der sich über das Recht hinwegsetzt – und bei dem trotzdem keine Köpfe rollen

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